Digital-Thesen-Check 2021

Herzlich Willkommen beim Digital-Thesen-Check von D64 zur Bundestagswahl 2021.

Ziel des Digital-Thesen-Checks ist es, herauszufinden, welche Rolle Digitalisierung bei den Parteien in der kommenden Legislaturperiode spielen wird und welche Entwicklungen wir im Bereich Digitalpolitik als Wähler:innen in den nächsten Jahren erwarten können.

Dafür haben wir die Wahlprogramme der CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/ Die Grünen, Die Linke auf 21 von uns aufgestellten Digital-Thesen überprüft und acht weitere Wahlprüfsteine bei den Parteien eingereicht (von der CDU/CSU haben wir bisher leider keine Antwort erhalten). Einzelne Wahlprüfsteine haben wir aufgrund der umfangreichen Antworten und Kombination an verschiedenen Themen aufgeteilt, so dass es nun insgesamt 11 Wahlprüfsteine sind. Aus diesem Grund doppeln sich Antworten in Teilen. Die Positionen zu den Thesen präsentieren wir im Digital-Thesen-Check. Da die Parteien einige Themen nicht so detailiert aufgenommen haben, wie unsere Thesen formuliert sind, stellen einige Einordnungen vor allem Richtungstendenzen dar, die sich aus den Auszügen aus den Wahlprogrammen ergeben.

Wir hoffen einen informativen Mehrwert und eine Entscheidungshilfe für die Bundestagswahl am 26. September 2021 geschaffen zu haben.

Legende:
Partei stimmt der These zu oder äußert sich eher zustimmend im Wahlprogramm.
Partei hat keine eindeutige Positionierung zu der konkreten These. Entweder nimmt sie das Thema gar nicht im Wahlprogramm auf (erkennbar am fehlenden Auszug aus dem Wahlprogramm) oder bezieht nicht Stellung.
Partei lehnt die These ab bzw. vertritt die gegenteilige Position.

Mehr zu D64, unserer Mission und unseren Mitgliedern findet ihr auf unserer Website.

Wahlprüfsteine

  • Sollen alle Geräte (z. B. Automobile, Haushaltsgeräte, Telefone), die mit dem Internet verbunden sind, dem Verbraucher einheitlich und übersichtlich Auskunft darüber geben, welche Daten sie erheben?

    CDU/CSU
    SPD
    Die Linke
    Bündnis 90/Die Grünen
    FDP

    CDU/CSU:

    SPD:

    Wenn der Einsatz von Algorithmen, zum Beispiel bei der Personalrekrutierung, über das Leben oder die Chancen von Menschen mitentscheidet, dürfen sie niemals diskriminieren. Wir wollen verantwortungsvolle Künstliche Intelligenzen (KI) und Algorithmen, die vorurteilsfrei programmiert sind und auf diskriminierungsfreien Datenlagen basieren. Dies soll regelmäßig geprüft und zertifiziert werden.

    Die Linke:

    Die Anbieter der Technologien müssen die Sicherheit der Verbraucher:innen stets wirksam gewährleisten. Eine konsequente Offenlegung der erhobenen Daten kann dabei ein Hebel zur Stärkung der digitalen bzw. informationellen Selbstbestimmung der Nutzer:innen bedeuten, da sie Nachvollziehbarkeit, Kontrolle und Verbesserung der Systeme ermöglicht.

    Bündnis 90/Die Grünen:

    DVerbraucher*innen sollten bereits beim Kauf vernetzter Geräte erkennen können, wie datenintensiv oder datensparsam das jeweilige Gerät ist. Die Entwicklung eines Labels mit einfachen, vergleichbaren Klassifizierungen, wie es die Verbraucherschutzministerkonferenz vorgeschlagen hat, halten wir GRÜNE daher für sinnvoll. Zum Beispiel hinsichtlich vernetzten Spielzeugs sprechen wir uns für verpflichtende Produktinformationen mit Angaben zur Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe von Daten bereits auf der Verpackung aus. Gleichzeitig ist aber auch klar: Datenschutz und IT-Sicherheit müssen technisch voreingestellt und Standards sein statt eine Holschuld der Verbraucher*innen.

    FDP:

    Wir Freie Demokraten wollen mehr Selbstbestimmung und Transparenz beim Datenschutz. Personenbezogene Daten dürfen grundsätzlich nur nach Zustimmung oder auf einer eindeutigen gesetzlichen Grundlage verarbeitet werden. Es muss klar sein, zu welchem Zweck und von wem Daten verwendet werden. Die informationelle Selbstbestimmung wollen wir erleichtern, zum Beispiel durch technische Gestaltung (privacy by design and default) oder die Möglichkeit, Assistenz-Systeme (Personal Information Management Systems (PIMS)) zu nutzen. Personenbezogene Daten sind heute ein Wirtschaftsgut. Deshalb sollte die informationelle Selbstbestimmung auch im AGB-Recht gestärkt werden. Wir brauchen eine faire und funktionierende Datenwirtschaftsordnung. Selbstbestimmung über die eigenen Daten ist Grundlage dafür.

  • Brauchen wir ein Bundesministerium für Digitales und digitale Infrastruktur und warum?

    CDU/CSU:

    SPD:

    Wir brauchen dringend neue Strukturen für eine rasche Digitalisierung. Aber die - zeitintensive - Einrichtung eines gänzlich neuen Ministeriums wird es nicht richten. Digitalisierung ist kein Einzelthema, sondern Querschnittsaufgabe für alle Sektoren. Wir wollen die wesentlichen Bereiche der Digitalpolitik miteinander verknüpfen, indem es eine strategische Steuerung mit einer klaren Mission aus dem Bundeskanzleramt gibt. Es braucht eine Digitale Agenda, die mehr ist als Innovationstheater: mit mittelfristigen Zielsetzungen, klaren Zwischenzielen und einer realistischen Umsetzungsstrategie sowie konsequentem Monitoring.

    Die Linke:

    DIE LINKE ist gegen ein Digitalministerium, wenn es nicht die Zuständigkeit für zentrale Bereiche wie bspw. das Online-Zugangsgesetz (OZG) oder die digitale Infrastruktur bekäme. Letztlich ist die Organisationsform aus unserer Sicht zweitrangig - wichtig ist die Zuständigkeit für strategische Steuerung von Fragen der Digitalisierung, die in andere Ressorts hineinragen: IT- und Datensicherheit, Fragen der Teilhabe, des Gemeinwohls, der Zugänglichkeit der Schritte der Digitalisierung.

    Bündnis 90/Die Grünen:

    Deutschland hat schon lange kein Erkenntnis- sondern ein Prioritäten- und Umsetzungsproblem. Digitalpolitik muss mit Kabinettsrang und eigenem Budgetrecht versehen werden. Es muss eine klare und effektive Koordinierung in der Bundesregierung und mit den europäischen Partnern erfolgen. Alle Ministerien müssen sich hinter eine gemeinsame Modernisierungsvision stellen und diese konkret und kooperativ umsetzen, bspw. über eine koordinierende Staatssekretär*innenrunde aller Ministerien. Alle Ressorts müssen innovativeres Arbeiten ermöglichen und mit eigenständigeren Agenturen sozial-ökologische Innovationen und Digitalisierung vorantreiben. Insbesondere der Ausbau digitaler Infrastrukturen muss beschleunigt werden. Unser Ziel ist schnelles und kostengünstiges Glasfaserinternet (FTTB) in jedem Haus. Wir GRÜNE setzen einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet mit Mindestbandbreiten um. Beim Mobilfunkausbau gilt es eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, egal in welchem Netz man surft.

    FDP:

    Wir Freie Demokraten fordern ein Ministerium für digitale Transformation. Um Synergieeffekte zu nutzen und eine schlankere und effizientere Regierung zu gestalten, wollen wir Kompetenzen in einem Ministerium bündeln und es eng mit den anderen Regierungsressorts verknüpfen. Nur so können wir die digitale Transformation von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft zum Nutzen aller Menschen in unserem Land schnell, effizient und konsistent gestalten.

  • Sollen Betreiber sozialer Netzwerke die Klarnamen hinter einem Pseudonym bei Registrierung erheben müssen, um diese bei Rechtsverstößen berechtigten Stellen mitteilen zu können?

    CDU/CSU:

    SPD:

    Wir sind gegen eine Klarnamenpflicht im Netz und setzen uns weiterhin für die Möglichkeit einer anonymen und pseudonymen Nutzung ein.

    Die Linke:

    Eine Klarnamenspflicht lehnt DIE LINKE ab.

    Bündnis 90/Die Grünen:

    Die anonyme und pseudonyme Nutzung von digitalen Diensten ist ein zu wahrendes europäisches Recht. Erst bei strafrechtlich relevanten Inhalten ist gegen die Person zu ermitteln. Werden Täter*innen nicht gefasst, soll gegen die Accounts vorgegangen werden. Dies und weitere Maßnahmen bündeln wir GRÜNE in einem Gesetz für digitalen Gewaltschutz.

    FDP:

    Wir Freie Demokraten wollen Opfer von Straftaten im Internet in die Lage versetzen, sich zu wehren, indem sie – wie im Urheberrecht – einen Auskunftsanspruch gegen Plattformen und Internetprovider erhalten. Bleibt die Täterin oder der Täter anonym und reagiert nicht auf eine Kontaktaufnahme, sollte auch eine Sperrung des Accounts in Betracht kommen. Soziale Netzwerke sollen zudem umfassend zuständige Zustellungsbevollmächtigte im Inland benennen müssen. Eine Klarnamenpflicht halten wir hingegen nicht für zielführend. Ergänzend zu spezialisierten Kräften in Polizei und Justiz sowie Schwerpunktstaatsanwaltschaften sollen zudem in allen Bundesländern elektronische Verfahren zur Stellung von Strafanzeigen, die auch anonyme Anzeigen sowie Anzeigen von Nichtregierungsorganisationen zulassen, eingeführt werden und über Zentralstellen laufen. Um Straftaten insbesondere gegenüber Frauen besser zu bekämpfen, müssen geschlechterspezifische digitale Straftaten in Kriminalitätsstatistiken aufgenommen werden.

  • Sollen Betreiber sozialer Netzwerke dafür sorgen, dass Bots als solche zu erkennen sind?

    CDU/CSU:

    SPD:

    Eine Kennzeichnungspflicht für Bots befürworten wir. Sie ist in § 18 III des Medienstaatsvertrages der Länder bereits geregelt. Nun setzen wir uns für eine Normierung auf EU-Ebene ein (Digital Services Act, DSA).

    Die Linke:

    Zuletzt hat auch die Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz des Bundestages festgestellt, dass "die momentan zur Verfügung stehende Datenbasis nicht ausreicht, um die tatsächliche Bedrohung durch Social Bots nachzuweisen" (S. 481 BT-Drs. 19/23700). DIE LINKE fordert daher, dass die Plattformen verpflichtet werden müssen, anerkannten wissenschaftlichen Institutionen Zugang zu ihren Daten zu geben, damit es endlich zuverlässige und gesicherte Erkenntnisse über Social Bots und darüber hinaus über die Nutzung von sozialen Netzwerken gibt. Im übrigen gilt, wie bereits vor vier Jahren zu dieser Frage: Bislang bestehen keine hinreichende Verfahren zur automatisierten Identifizierung von Social Bots. Wird dazu auf die Programmierschnittstelle (API) zu einem sozialen Netzwerk zurückgegriffen, wären infolge bspw. auch Pressebeiträge, die nach Erstellung über ein Redaktionssystem automatisiert in sozialen Netzwerke verbreitet werden, betroffen. Gutartige Bots, die einfach nur automatisierte Funktionen übernehmen, mit einem Malum zu belegen, wäre dysfunktional.

    Bündnis 90/Die Grünen:

    Die intransparente Beeinflussung demokratischer Willensbildungsprozesse und die missbräuchliche Nutzung von sogenannten „social bots“ müssen effektiv bekämpft werden. Da es durchaus sinnvolle und verbraucherfreundliche Nutzungen von automatischer Kommunikation gibt, wollen wir kein schlichtes Verbot. Wir GRÜNE fordern u.a. eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung einer automatisch ausgelösten Kommunikation und Verbreitung von Inhalten durch automatisierte Programme, benutzerfreundliche Meldewege für mutmaßlich missbräuchlich eingesetzte sogenannte „social bots“ und „Fake-Profile“ und eine erweiterte Berichtspflicht für Diensteanbieter nach §2 NetzDG.

    FDP:

  • Bedarf es einer stärkeren Regulierung von Gesundheitsdaten (z. B. bei Menstruations-Apps und bei Fitness-Tracker) zum Schutz von Patient*innen, beispielsweise durch Verwertungsverbote?

    CDU/CSU:

    SPD:

    Die Datenschutzgrundverordnung setzt bereits erhöhte Anforderungen an die Verarbeitung von Gesundheitsdaten. Es muss grundsätzlich jeder und jedem möglich sein, freiwillig und informiert auch sensible Daten preiszugeben, um dafür präzise Gesundheitsanalysen zu erhalten. Nur selten lesen die Nutzenden jedoch die vage gehaltenen Datenschutzbestimmungen und erteilen blind pauschale Einwilligungen. Wir werden daher prüfen, ob der nationale Gesetzgeber von der Möglichkeit zur Schaffung von Verwertungsverboten Gebrauch machen sollte.

    Die Linke:

    Digitale Anwendungen können sowohl großen Nutzen mit sich bringen, als auch unerwünschte gesundheitliche Folgen sowie Datenschutzprobleme verursachen. Für DIE LINKE bedeutet digitaler Fortschritt transparente Verfahren, hier die Spreu vom Weizen zu trennen. Für therapeutische digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) in der GKV-Versorgung bedeutet das ein guter klinischer Nachweis des Patientennutzens sowie strenge Überprüfung von Datenschutz/Datensicherheit sowie ein Zweckbindungsgebot, sodass die Daten nicht für andere als die deklarierten medizinischen Zwecke verarbeitet werden dürfen. Für die frei in App-Stores erhältlichen Apps sehen wir noch größere Probleme in Bezug auf Qualität (Usability, Beleg von behaupteten Wirkungen) und Datenschutz/Datensouveränität. Wir fordern eine Zertifizierung von Apps in Bezug auf Qualität und Datenschutz und eine Verpflichtung der großen App-Stores, nicht zertifizierte Gesundheits-Apps auszuschließen. Diese Überprüfung liegt bei den medizinischen Parametern erheblich unter der von DiGA, aber die Einhaltung der DSGVO in Bezug auf die erhobenen Gesundheitsdaten wäre auch hier nachzuweisen. Auch wenn schädliche Apps so nicht vollständig zu verbannen sind, könnten Verbraucher*innen so einen Anhaltspunkt für die Qualität der Apps erhalten und die Entwickler*innen klare Kriterien für den deutschen Markt.

    Bündnis 90/Die Grünen:

    Bei Gesundheitsdaten handelt es sich um besonders sensible Informationen. Wir GRÜNE wollen, dass das Recht der Nutzer*innen auf informationelle Selbstbestimmung umfassend gewahrt bleibt und sichergestellt wird, dass Gesundheitsapps hohe Standards bei Datenschutz und Datensicherheit erfüllen. Die DSGVO hat hier einen wichtigen Rechtsrahmen gesetzt. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass Nutzer*innen vor der Einwilligung in die Verarbeitung ihrer Gesundheitsdaten hinreichend informiert sind und widerrechtliche Datenverarbeitungen verhindert und wo geschehen, schnellstmöglich beseitigt werden. Wir wollen hierfür die Aufsichtsbehörden in Bund und Ländern stärken.

    FDP:

    Wir Freie Demokraten wollen die Digitalisierung im Gesundheitswesen durch klare und transparente Rahmenbedingungen voranbringen. Dazu benötigen wir offene Standards, Interoperabilität und Datensicherheit. Wir fordern zudem, dass hinsichtlich der Haftung von Leistungserbringern bei der Verwertung und Weitergabe von digitalisierten Patientendaten endlich Klarheit geschaffen wird. Akzeptanz für Innovationen kann nur geschaffen werden, wenn es klare Spielregeln gibt, wann und wo welche Sorgfaltspflichten gelten. Wir streben hier eine faire Regelung für Anwenderinnen und Anwender sowie Herstellerinnen und Hersteller von digitalen Innovationen im Gesundheitsbereich an.

  • Sollen Behörden die Möglichkeit erhalten, personenbezogene Daten jederzeit untereinander auszutauschen, um möglichst bürgerfreundliche Dienstleistungen im Internet anzubieten?

    CDU/CSU:

    SPD:

    Auf freiwilliger Basis: Ja. Sollten Bürger*innen wünschen, dass ihre Daten nur einmal angegeben und dann zum Austausch freizugeben werden („once only“), sollte diese Möglichkeit bestehen. Grundvoraussetzung sind jedoch eine informierte Einwilligung, eine Übersicht über die zugreifenden und zugriffsberechtigten Stellen inklusive der einfachen Möglichkeit, Berechtigungen wieder zu entziehen („Datenschutzcockpit“), klare Löschfristen sowie ein hohes Niveau an Datensicherheit.

    Die Linke:

    DIE LINKE teilt das Ziel, dass die Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung möglichst einfach nutzbar zu machen sind, um neue Beteiligungsformate für demokratische Entscheidungen, transparente Entscheidungen und schnellere Bearbeitung von Bürgeranliegen zu erleichtern. Für die Bürger:innen ist volle Transparenz über Datenhaltung und -verarbeitung über ein Datencockpit herzustellen. Wir fordern eine echte Steuerungsmöglichkeit, welche Daten zwischen den Behörden ohne ausdrückliches Einverständnis ausgetauscht werden können. Öffentliche Verwaltungen und Meldeämter dürfen keine persönlichen Daten von Menschen ohne deren ausdrückliche Zustimmung an Dritte weitergeben.

    Bündnis 90/Die Grünen:

    Mit barrierefreien E-Government-Dienstleistungen, sicheren digitalen Beteiligungsformaten und Open Government wollen wir GRÜNE unsere Verwaltung modernisieren und unnötige Bürokratie wie Schriftformerfordernisse abbauen. Die Nutzung der digitalen Verwaltungsleistungen soll über einen zentralen Zugang erfolgen. Der Austausch von Unterlagen unter den Behörden muss nach Einwilligung und unter Beachtung höchster Standards von Datenschutz und Datensicherheit möglich sein und so das once-only-Prinzip etabliert werden.

    FDP:

    Wir Freie Demokraten wollen das Once-Only-Prinzip einführen: Bürgerinnen und Bürger müssen bestimmte Daten der öffentlichen Verwaltung nur noch einmal und nicht jeder Behörde einzeln mitteilen. Dazu wollen wir alle Planungen zur Einführung von Bürgerkonten oder Cockpits zu einer einheitlichen digitalen Plattform zusammenführen: dem Deutschlandportal. Das Deutschlandportal gewährt den Bürgerinnen und Bürgern Einblick in alle sie betreffenden personenbezogenen Daten, die der Staat gespeichert hat. Alle Zugriffe auf die Daten werden über einen externen Kontroll-Server geloggt, und der behördenseitige Zugriff löst automatisch eine Benachrichtigung aus. Die Bürgerinnen und Bürger haben auf Nachfrage ein Recht, den Grund für den Datenzugriff zu erfahren.

  • Sollen im Unterricht ausschließlich von der Schule gestellte Geräte verwendet werden dürfen?

    CDU/CSU:

    SPD:

    Lehrpläne und Schulfächer sowie Entscheidungen über die Einzusetzenden Arbeitsgeräte sind aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung Sache der Bundesländer. Mit dem DigitalPakt Schule haben wir den Ländern im Mai 2020 Mittel im Umfang von 500 Mio. Euro für Leihgeräte für Schüler*innen und 500 Mio. Euro für Leihgeräte für Lehrer*innen zur Verfügung gestellt.

    Die Linke:

    Jedes Kind braucht von der Schule ein kostenfreies Leihgerät für die gesamte Schulzeit. Die Leihgeräte sind mit quelloffenen Betriebssystemen und freier Software sowie jugendgerecht auszustatten. Jedes Kind muss weiterhin einen Drucker inklusive aller Verbrauchsmaterialien zur Verfügung haben sowie mit einem kostenfreien Bildungstarif Zugang zum Internet zu Hause erhalten. Eine Abhängigkeit von bestimmten IT-Unternehmen und Produkten muss von vornherein vermieden werden. Die verwendete Software soll den Standards quelloffener freier Software entsprechen. Lernprogramme müssen öffentlich erstellt, verwaltet und gewartet werden. Sogenannte Open Educational Resources, das heißt freie Lehr- und Lernmaterialien mit einer offenen Lizenz, sind stets vorzuziehen.

    Bündnis 90/Die Grünen:

    Viele Kinder und Jugendliche wachsen mit Tablets, Smartphones und Co. auf – wir müssen sicherstellen, dass sie selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt groß werden. Wir GRÜNE stärken die digitale Bildung als Gemeinschaftsaufgabe von Eltern, Bildungseinrichtungen und der Jugendhilfe mit Fortbildungen für Fachkräfte und Unterstützungsangeboten für Eltern. Alle sollen digitale Kompetenzen erwerben können, das geht nur mit entsprechender Hardware und Internetanbindung: Kinder, die in Armut leben, erhalten für die Schule ein digitales Endgerät, wenn sie dieses benötigen.

    FDP:

    Wir Freie Demokraten fordern einen Digitalpakt 2.0, der die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten der Kooperation von Bund und Ländern im Bildungsbereich vollständig nutzt. Zusätzlich zur Technik muss auch in IT-Administratorinnen und IT-Administratoren, Dienstgeräte für Lehrkräfte, digitales Lernmaterial sowie Fortbildungen investiert werden. Die Coronakrise hat gezeigt, dass die finanziellen Mittel für WLAN und Hardware allein nicht ausreichend sind, um im Notfall digitalen Unterricht von zu Hause aus zu ermöglichen. Die Digitalisierung von allgemeinbildenden, beruflichen und sonderpädagogischen Schulen muss ganzheitlich gedacht werden – von der Ausstattung bis zur Nutzung. Die Schule muss digital gestütztes Lernen in Präsenz genauso anbieten wie Lernen auf Distanz.

  • Soll ein verpflichtendes Schulfach zur Förderung von Medienkompetenz, Digitalethik und Informatik eingeführt werden?

    CDU/CSU:

    SPD:

    Lehrpläne und Schulfächer sowie Entscheidungen über die Einzusetzenden Arbeitsgeräte sind aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung Sache der Bundesländer. Die Förderung von Medienkompetenz, Digitalethik und Informatik im Unterricht sind jedoch zentrale Anliegen der SPD.

    Die Linke:

    Die Medien- und Datenschutzkompetenz der Kinder und Jugendlichen muss möglichst früh gefördert werden. Wir diskutieren derzeit, ob eigens dafür ein Pflichtfach "Informatik" von der Grundschule an, über die weiterführende Schule bis hin zum Abitur sinnvoll und nötig ist.

    Bündnis 90/Die Grünen:

    Die Vermittlung von Medienkompetenz und digitalen bzw. informatischen Kompetenzen begreifen wir als Querschnittaufgabe, die fächerübergreifend in den gesamten Schulunterricht eingebunden werden sollte.

    FDP:

    Wir fordern die bundesweite Einführung der Schulfächer Wirtschaft und Informatik. An deutschen Schulen werden sie noch immer nicht ausreichend angeboten, obwohl sie heutzutage wie Rechnen, Lesen und Schreiben zum Basiswissen gehören sollten. Wir wollen den Schülerinnen und Schülern Kenntnisse über unser Wirtschaftssystem mit auf den Weg geben und ihren Gründergeist sowie die Innovationsfreude schon im Schulalter fördern. Um mit Desinformation, Hatespeech, Cybermobbing, Datenschutz und Online-Sucht richtig und autonom umgehen zu können, müssen die digitalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler gefördert werden. Darüber hinaus setzen wir uns für die Schaffung einer Bundeszentrale für digitale Bildung ein. Diese soll in drei Säulen Aufgaben der Koordination, Qualitätssicherung und Vermittlung digitaler Bildung in Deutschland übernehmen. Die erste Säule stellt Informationen, Materialien und Kurse bereit, um bei Menschen aller Altersklassen das Verständnis über die Grundlagen der Digitalisierung, aktuelle technische Entwicklungen und gesellschaftliche Debatten zu fördern, damit sie als aufgeklärte und verantwortungsvolle Bürgerinnen und Bürger in einer digitalisierten Welt agieren können. Dabei sollen insbesondere Themen wie Desinformation, IT-Sicherheit, Datenschutz und künstliche Intelligenz, aber auch Hatespeech, Cybermobbing und Online-Sucht abgedeckt werden. Die zweite Säule ist die Beurteilung und Zertifizierung von digitalen Lehr- und Lernmitteln hinsichtlich rechtlicher und pädagogischer Mindeststandards. Die Ergebnisse werden in einer Positivliste (Weißliste) für Bildungssoftware zusammengefasst und in einer digitalen Bibliothek bereitgestellt. Bildungsinstitutionen können Anfragen zur Prüfung an die Bundeszentrale richten, die sie zügig bearbeitet. Die dritte Säule befasst sich mit der digitalen Transformation des Bildungswesens und hierbei konkret mit digitaler Didaktik und der Aus- sowie Fortbildung von Lehrenden aller Bildungsinstitutionen zur Implementierung digitaler Lernstrategien. Dabei sollen sowohl konkrete Angebote für Lehrende zur Weiterbildung angeboten als auch Konzepte der Lehre und Schule der Zukunft erarbeitet und in Zusammenarbeit mit den Kultusministerien der Länder umgesetzt werden.

  • Soll es eine allg. Ausnahme im Urheberrecht für die Nutzung von Werken im Kontext von Forschung/Lehre geben und ein Recht auf die Nutzung kleiner Ausschnitte von Kunst (Remix) eingeführt werden?

    CDU/CSU:

    SPD:

    Die SPD setzt sich gegen die Einführung von Upload-Filtern ein und hat im Rahmen der nationalen Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie das Mögliche getan, ihren Einsatz so gering wie möglich zu halten. Im Rahmen dieser Umsetzung wurde auch explizit die Nutzung kleinerer Ausschnitte von Kunst erlaubt. Die Nutzerrechte sind für uns auch kein „Nice-to-have“, sondern zwingender Bestandteil eines EU-grundrechtskonformen Urheberrechts, die deutsche Umsetzung zudem der einzige Weg Art. 17 der Richtlinie umzusetzen. Dieser sieht nicht nur Uploadfilter vor, sondern auch die Verpflichtung, dass legale Nutzungen frei möglich bleiben. Die §§ 5, 6 i.V.m. § 10 des neuen UrhDaG erlauben daher Nutzungen von bis zu 15 Sek. eines Films oder einer Tonspur, 160 Zeichen eines Textes und bis zu 125kb eines Bildes. Wir hätten diese Nutzerrechte gerne noch ausgeweitet, scheiterten hier aber am Koalitionspartner. Auch eine urheberrechtliche Ausnahme für die Nutzung von Werken im Kontext von Forschung/Lehre existiert bereits (§ 60a UrhG erlaubt die Nutzung von bis zu 15 Prozent eines ganzen Werkes, von ganzen Abbildungen sowie gesamten Einzelbeiträgen aus derselben Fachzeitschrift). Eine weitere Ausweitung ist sinnvoll, soweit gleichzeitig eine angemessene Vergütung sichergestellt wird.

    Die Linke:

    Eine allgemeine Ausnahme im Urheberrecht, die sämtliche Nutzungen für Zwecke von Bildung und Wissenschaft abdeckt, ist nach wie vor notwendig. Auch eine Erleichterung transformativer und Alltagsnutzungen, wie sie im Ansatz einer "Remix"-Schranke zum Ausdruck kommt, ist dringend nötig. Es wird sich zeigen, inwieweit die neue Pastiche-Schranke hier Abhilfe schaffen kann; perspektivisch sollte sich ein Neuanlauf für eine europäische Urheberrechtsreform dieses Themas annehmen.

    Bündnis 90/Die Grünen:

    Das Urheber*innenrecht muss weiter modernisiert und gerechter ausgestaltet werden. Die Wissenschaftsschranke muss um weitere Text- und Datamining-Möglichkeiten erweitert werden. Wir GRÜNE werden die Vergütungsregelungen für Schranken bzw. widerleglichen Vermutungen überprüfen lassen und ggfs. anpassen, auch hinsichtlich der Frage, ob transformative Nutzungen wie Remixe erschwert werden. Die Nutzer*innenrechte müssen verbessert werden, bspw. durch die vergütungsfreie Nutzung von Parodien.

    FDP:

    Wir Freie Demokraten wollen ein modernes Urheberrecht. Jedoch hinkt das geltende Urheberrecht der gesellschaftlichen und technologischen Entwicklung hinterher und bremst Innovationen aus. Wir Freie Demokraten wollen das Urheberrecht nach dem Vorbild des amerikanischen „Fair Use“-Prinzips maßvoll weiterentwickeln und hierzu die bisherigen Schranken des Urheberrechts durch eine Bagatellklausel für private Nutzungen, die keine wirtschaftlichen Folgen haben und - wie viele inzwischen alltägliche Nutzungen wie Memes und Remixes - keine kommerziellen Interessen verfolgen. Das Verhältnis zwischen Kunstfreiheit und dem Schutz geistigen Eigentums muss im digitalen Zeitalter neu gedacht werden und gleichzeitig die Urheberin sowie den Urheber eines Werkes in ihren oder seinen wirtschaftlichen und ideellen Rechten schützen. Dies ist Grundvoraussetzung für eine lebendige Kultur- und Kreativwirtschaft.

  • Sind Upload-Filter eine geeignete Maßnahme zum Schutz des Urheberrechts/bei Terrorismusbekämpfung?

    CDU/CSU:

    SPD:

    Die SPD setzt sich gegen die Einführung von Upload-Filtern ein und hat im Rahmen der nationalen Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie das Mögliche getan, ihren Einsatz so gering wie möglich zu halten. Im Rahmen dieser Umsetzung wurde auch explizit die Nutzung kleinerer Ausschnitte von Kunst erlaubt. Die Nutzerrechte sind für uns auch kein „Nice-to-have“, sondern zwingender Bestandteil eines EU-grundrechtskonformen Urheberrechts, die deutsche Umsetzung zudem der einzige Weg Art. 17 der Richtlinie umzusetzen. Dieser sieht nicht nur Uploadfilter vor, sondern auch die Verpflichtung, dass legale Nutzungen frei möglich bleiben. Die §§ 5, 6 i.V.m. § 10 des neuen UrhDaG erlauben daher Nutzungen von bis zu 15 Sek. eines Films oder einer Tonspur, 160 Zeichen eines Textes und bis zu 125kb eines Bildes. Wir hätten diese Nutzerrechte gerne noch ausgeweitet, scheiterten hier aber am Koalitionspartner.

    Die Linke:

    Upload-Filter sind gänzlich ungeeignet, kontextsensitive Bewertungen zu treffen, wie sie zur Erkennung von Urheberrechtsverletzungen und der meisten anderen Kategorien illegaler oder unerwünschter Inhalte nötig. Ihr Einsatz sollte daher weitgehend ausgeschlossen werden. Soweit die DSM-Richtlinie weiterhin ihren verpflichtenden Einsatz gegen Urheberrechtsverpflichtungen vorsieht, müssen die gesetzlichen Vorkehrungen zum Schutz von Nutzer*innenrechten deutlich gestärkt werden.

    Bündnis 90/Die Grünen:

    Mit Uploadfiltern geht stets die Gefahr eines Overblocking legaler Inhalte einher. Hier müssen die Schutzmechanismen durch die Diensteanbieter verbessert werden. Für die Bekämpfung des Terrorismus setzen wir auf zielgerichtete Maßnahmen wie die engmaschige Observation von Gefährdern, und die konsequente Anwendung bestehender Befugnisse durch personell wie technisch gut ausgestattete Sicherheitsbehörden. Eine Verpflichtung zum Einsatz von Uploadfiltern lehnen wir ab.

    FDP:

    Den Einsatz von Uploadfiltern lehnen wir als immense Gefahr für Meinungs- und Kunstfreiheit im Netz jedoch weiterhin ab. Zudem setzen wir uns dafür ein, dass staatliche Informationen nicht länger mit Verweis auf das Urheberrecht, quasi als Geheimschutz durch die Hintertür, der Öffentlichkeit vorenthalten werden können.

  • Soll das Leistungsschutzrecht für Presseverleger in der aktuellen Form abgeschafft werden?

    CDU/CSU:

    SPD:

    Das neu geschaffene europarechtliche Leistungsschutzrecht ist von der EU-Urheberrechtsrichtlinie vorgegeben. Es soll Presseverleger*innen die Verhandlungsposition gegenüber großen digitalen Monopolisten wie Google und Facebook stärken. Es gilt jetzt jedoch genau zu beobachten, ob die Verhandlungsposition der Verleger*innen (bzw. stellvertretend der Verwertungsgesellschaften) dadurch tatsächlich gestärkt wird, oder ob lediglich die Verfügbarkeit von Informationen zu Links zurück geht oder kleinere Verlage an Reichweite verlieren. Dann gilt es entsprechend nachzujustieren.

    Die Linke:

    Wir haben das Leistungsschutzrecht für Presseverlage von Anfang an abgelehnt, sowohl in Deutschland als auch auf europäischer Ebene. Es ist kein sinnvoller Beitrag zur Finanzierung von Journalismus oder zur Begrenzung der Macht der großen Internetkonzerne, schafft Rechtsunsicherheit und behindert Innovationen. Aus europäischer Ebene setzen wir uns daher weiterhin für seine Abschaffung ein. So lange das nicht möglich ist, muss die deutsche Umsetzung zumindest nachgebessert werden, um Rechtssicherheit durch konkrete und handhabbare Vorgaben insbesondere für den Begriff der "sehr kurzen Auszüge" zu schaffen.

    Bündnis 90/Die Grünen:

    Das Presseleistungsschutzrecht ist weiterhin keine adäquate Lösung – es hat bisher nur Kosten verursacht und den Beteiligten keinen Cent eingebracht. Die Beispiele Frankreich und Spanien zeigen, dass der Versuch, mit dem Leistungsschutzrecht Geld zu machen, wenig erfolgversprechend ist. Es braucht allerdings dringend einen fairen Mechanismus zur Vergütung journalistischer Inhalte durch digitale Plattformen. Wichtig sind Lösungen, die den Journalismus insgesamt und die Journalist*innen im Blick haben und nicht nur die großen Verlage. So ist insbesondere die Mindestbeteiligung der Urheber*innen in Höhe eines Drittels an den Einnahmen des Presseverlegers nach § 87g zu niedrig angesetzt.

    FDP:

    Das Leistungsschutzrecht für Presseverlegerinnen und Presseverleger wollen wir abschaffen.

  • Digital-Thesen

  • Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll eine unabhängige Behörde werden und nicht mehr dem Bundesinnenministerium unterstellt sein.

    CDU/CSU:

    Um die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern weiter zu vertiefen, werden wir das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu einer Zentralstelle für Fragen der Informations- und Cybersicherheit ausbauen. Es soll neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundeskriminalamt eine starke dritte Säule der Cyber-Sicherheitsarchitektur bilden. [...] Zur besseren Beratung und Unterstützung dieser Unternehmen wollen wir die Rolle des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik weiter ausbauen.

    SPD:

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik als zentrale, unabhängige und ausschließlich präventiv ausgerichtete Cybersicherheitsbehörde werden wir stärken und die Verschlüsselungsforschung ausbauen.

    Die Linke:

    Im Bereich der Abwehr von Angriffen auf die IT-Sicherheit haben Bundeswehr und Geheimdienste nichts zu suchen, stattdessen werden wir die Unabhängigkeit des Bundesamts für die Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) stärken und dessen Beratungs- und Hilfsangebote ausbauen.

    Bündnis 90/Die Grünen:

    Die Unabhängigkeit des BSI stärken wir.

    FDP:

    Für mehr Cybersicherheit als strategisches Sicherheitsziel der Bundesrepublik Deutschland sind die entsprechenden Strukturen des Bundes, wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, zu stärken und aufzurüsten."

  • Eine Haftung für durch Algorithmen getroffene Entscheidungen in technischen Systemen (z. B. Kreditwürdigkeit) soll eingeführt werden, die der Haftung entspricht, wenn Entscheidungen durch Mitarbeiter:innen getroffen werden.

    CDU/CSU:

    Wir wollen, dass Deutschland Weltmarktführer für sichere IT-Lösungen und attraktiver Standort für innovative Unternehmen der Cybersicherheit wird. Dazu gehören führende Verschlüsselungstechnik und Security-by-design-Lösungen, damit Hackerangriffe unmöglich werden, sowie diskriminierungsfreie Algorithmen.

    SPD:

    Wenn der Einsatz von Algorithmen, zum Beispiel bei der Personalrekrutierung, über das Leben oder die Chancen von Menschen mitentscheidet, dürfen sie niemals diskriminieren. Wir wollen verantwortungsvolle Künstliche Intelligenzen (KI) und Algorithmen, die vorurteilsfrei programmiert sind und auf diskriminierungsfreien Datenlagen basieren. Dies soll regelmäßig geprüft und zertifiziert werden.

    Die Linke:

    Bei Anwendung von KI auf personenbezogene Daten müssen demokratische Gestaltungsmöglichkeiten, weitgehender Datenschutz und freie Meinungsbildung in digitalen Medien gewährleistet sein. KI muss hierbei sozialer Spaltung, Monopolisierungstendenzen in der Wirtschaft durch wenige Technologiekonzerne und Überwachung entgegenwirken. Auf dieser Grundlage sollen Potenzial und Regulierungsansätze von KI weiter erforscht und genutzt werden. Entscheidungen beispielsweise über Sozialleistungsansprüche, Kreditwürdigkeit oder Prognosen über Straffälligkeit sind deshalb bis auf Weiteres abzulehnen.

    Bündnis 90/Die Grünen:

    Datengetriebene Systeme sind nicht neutral, da sie ein Produkt ihrer zugrunde liegenden Daten sind und somit diskriminierend und vorurteilsbehaftet sein können. Wir wollen daher Qualitätskriterien sowie die europäischen Anstrengungen für Transparenz und Überprüfbarkeit vorantreiben, damit algorithmische Entscheidungssysteme nicht diskriminierend wirken. Wir setzen uns ein für einen nach Risiken abgestuften europäischen Ordnungsrahmen für den Einsatz automatischer Systeme, klare Regeln zur Nachvollziehbarkeit, zum Datenschutz, zum Arbeitsrecht und zur Datenqualität, um Kontrolle und Haftung, aber auch Rechtssicherheit für betroffene Betriebe zu ermöglichen.

    FDP:

    Damit möglichst viele neue Technologien praktisch getestet werden können, brauchen wir regulatorische Erprobungszonen – sogenannte „regulatory sandboxes“, und eine schnelle gesetzliche Deregulierung. Um das Potential neuer Technologien wie KI, maschinelles Lernen und Robotik voll auszuschöpfen, ist ein europäischer Rechtsrahmen notwendig, der im gesamten europäischen digitalen Binnenmarkt Rechtssicherheit gewährleistet."

  • Es soll einen gesetzlichen Anspruch auf ortsunabhängiges Arbeiten geben, sofern die jeweilige Tätigkeit dies erlaubt.

    CDU/CSU:

    SPD:

    Wir werden einen Rechtsanspruch auf mobile Arbeit einführen. Grundsätzlich sollen Beschäftigte bei einer Fünf-Tage-Woche mindestens 24 Tage im Jahr mobil oder im Homeoffice arbeiten können, wenn es die Tätigkeit erlaubt.

    Die Linke:

    Alle Beschäftigten sollen durch ein Recht auf Homeoffice einen Teil ihrer Arbeit zu Hause erledigen können, sofern die Art ihrer Tätigkeit das zulässt. Die Bedingungen für Homeoffice müssen per Tarifvertrag oder per Betriebs- / Dienstvereinbarung geregelt werden. Arbeitsschutz und die gesetzliche Unfallversicherung müssen auch im Homeoffice uneingeschränkt gelten. Recht auf Pausen und Recht auf Feierabend muss es auch im Homeoffice geben! Beschäftigte dürfen jedoch nicht zum Homeoffice verpflichtet werden.

    Bündnis 90/Die Grünen:

    Die Möglichkeit zur Selbstbestimmung im Arbeitsleben wollen wir daher erhalten und stärken, indem wir ein Recht auf mobiles Arbeiten einführen – mit Blick auf betriebliche Möglichkeiten, aber auch mit strikten Schutzkriterien und starkem Einfluss der Interessenvertretungen versehen. Das mobile Arbeiten kann im Homeoffice oder im nahe gelegenen Co-Working-Space stattfinden, der Wechsel dorthin muss immer freiwillig stattfinden und mit einem Rückkehrrecht sowie mit ausreichend Zeit an einem Arbeitsplatz im Unternehmen verbunden sein.

    FDP:

    Wir Freie Demokraten fordern, mobiles Arbeiten und Homeoffice nach niederländischem Vorbild zu stärken. Dabei muss der Arbeitgeber den Antrag von Beschäftigten auf mobiles Arbeiten und Homeoffice prüfen und mit der oder dem Beschäftigten erörtern. Nicht jede Tätigkeit kann außerhalb des festen Arbeitsplatzes ausgeführt werden. Auch können betriebliche Belange gegen eine Vereinbarung zur mobilen Arbeit sprechen. Zudem müssen bestehende Vereinbarungen anlassbezogen widerrufen werden können. Aber ein Erörterungsanspruch fördert den Kulturwandel und die Akzeptanz für mobiles Arbeiten."

  • Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer soll ein Recht auf Nichterreichbarkeit durch den Arbeitgeber außerhalb der Arbeitszeiten gelten.

    CDU/CSU:

    Wir wollen das Arbeitszeitgesetz reformieren und die Spielräume des EU-Rechts nutzen. Anstelle der täglichen soll eine wöchentliche Höchstarbeitszeit treten. Die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten müssen dabei im Sinne des Arbeitnehmerschutzes gewährleistet bleiben. Dabei werden wir Missbrauch und Entgrenzung verhindern. Eine Abweichung von der bisherigen Tageshöchstarbeitszeit kommt deshalb nur für nicht gefahrgeneigte Berufe in Betracht.

    SPD:

    Klar ist, dass das nicht in Rundum-die-Uhr-Arbeiten ausarten darf – auch im Homeoffice müssen Arbeits- und Ruhezeiten gelten, die Arbeitszeit muss jeden Tag vollständig erfasst werden und es braucht ein Recht auf Nichterreichbarkeitszeiten, auf technische Ausstattung sowie guten Unfallversicherungsschutz.

    Die Linke:

    Arbeitgeber*innen müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sowie die Dauer der gewährten Ruhepausen jeweils am Tag der Arbeitsleistung aufzeichnen. Dienstreisen und in der Freizeit erbrachte Arbeitsleistungen müssen vollständig als Arbeitszeit angerechnet werden. Stärkere Kontrollen durch Arbeitsschutzbehörden müssen gesetzlich vorgeschrieben werden.

    Bündnis 90/Die Grünen:

    Dafür wollen wir die starre Vollzeit umgestalten, etwa mit Hilfe eines flexiblen Arbeitszeitkorridors, und insbesondere die Sozialpartner unterstützen, flexible Arbeitszeitmodelle zum Vorteil der Arbeitnehmenden zu ermöglichen. Versuche, das Arbeitszeitgesetz zum Nachteil der Arbeitnehmer*innen aufzuweichen, lehnen wir ab. Die Arbeitszeit soll künftig dokumentiert werden, so wie es der Europäische Gerichtshof in einem Urteil entschieden hat. Wir setzen uns für eine bessere Kontrolle existierender Regelungen ein, um Beschäftigte, deren tatsächliche Arbeitszeit regelmäßig über 40 Stunden liegt, zu stärken.

    FDP:

    Wir Freie Demokraten fordern mehr Flexibilität im Arbeitszeitgesetz und wollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit. Niemand soll weniger Pausen machen oder mehr arbeiten als bisher, aber die Einteilung der Arbeitszeit muss flexibler möglich sein. Die Summe der täglich notwendigen Ruhezeit bleibt bestehen. Hierbei werden flexible Regelungen in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung rechtssicher ermöglicht.

  • Unternehmen und öffentliche Institutionen sollen dazu verpflichtet werden, Sicherheitslücken umgehend den Herstellern zu melden, damit diese geschlossen werden, anstatt sie zur Ausspähung mittels Staatstrojaner zu verwenden.

    CDU/CSU:

    Wir wollen, dass Deutschland Weltmarktführer für sichere IT-Lösungen und attraktiver Standort für innovative Unternehmen der Cybersicherheit wird. Dazu gehören führende Verschlüsselungstechnik und Security-by-design-Lösungen, damit Hackerangriffe unmöglich werden, sowie diskriminierungsfreie Algorithmen. Nur so können wir das Ziel der Digitalen Souveränität erreichen.

    SPD:

    Wir wollen Hersteller darauf verpflichten, Softwareprodukte, digitale Dienste und technische Geräte so zu konzipieren, dass sie sicher sind (Security by Design) und dass sie bei den Standardeinstellungen die sicherste Variante wählen (Security by Default). Digitale Hintertüren sollen nicht offen gehalten werden.

    Die Linke:

    Der Aufkauf von Informationen über und Beauftragung von Sicherheitslücken in IT-Systemen durch Geheimdienste muss verboten und unterbunden werden. Sie gefährden die Datensicherheit für alle, da diese Sicherheitslücken nicht nur vom Staat, sondern auch von Kriminellen ausgenutzt werden. Es muss eine Verpflichtung zur Meldung von Sicherheitslücken geben. Forschung zur IT-Sicherheit muss stärker gefördert werden und darf nicht kriminalisiert werden.

    Bündnis 90/Die Grünen:

    Den Einsatz biometrischer Identifizierung im öffentlichen Raum, wie beispielsweise Gesichtserkennung, lehnen wir ebenso wie die undifferenzierte Ausweitung der Videoüberwachung, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung, generelle Hintertüren in digitalen Geräten und Anwendungen oder das Infiltrieren von technischen Geräten (Online-Durchsuchung bzw. Quellen-TKÜ) ab. Zudem soll eine Verpflichtung eingeführt werden, Sicherheitslücken zu melden und aktiv auf ihre Behebung hinzuwirken.

    FDP:

    Jede Einschränkung des Einsatzes von Kryptographie und jede Verpflichtung zum Offenhalten von IT-Sicherheitslücken lehnen wir ab." […] "Statt der Ausnutzung von Sicherheitslücken fordern wir eine Priorität für die IT-Sicherheit und ein klar geregeltes Schwachstellenmanagement. Der Staat darf keine Sicherheitslücken für Ermittlungszwecke aufkaufen. Wenn einer staatlichen Stelle Sicherheitslücken bekannt werden, muss sie diese umgehend dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden, das eine Schließung der Lücke durch den Hersteller herbeiführt oder, wenn dies nicht gelingt, die Lücke nach den allgemeinen Grundsätzen der Cybersicherheit koordiniert veröffentlicht."

  • Für die Verwendung von künstlicher Intelligenz in IT-Anwendungen sollen verbindliche ethische Standards gelten.

    CDU/CSU:

    Künstliche Intelligenz (KI) ist eine Schlüsseltechnologie. Wir setzen uns für ein Wertesystem ein, das Chancen von KI für die Gesundheitsversorgung nutzt und zugleich Risiken minimiert." […] "Wir wollen, dass Deutschland Weltmarktführer für sichere IT-Lösungen und attraktiver Standort für innovative Unternehmen der Cybersicherheit wird. Dazu gehören führende Verschlüsselungstechnik und Security-by-design-Lösungen, damit Hackerangriffe unmöglich werden, sowie diskriminierungsfreie Algorithmen.

    SPD:

    Jeden Tag bekommen wir Dinge von Algorithmen vorgeschlagen: Neue Songs, Turnschuhe oder Routen von A nach B. Selbstlernende Systeme und Algorithmen treffen Entscheidungen für eine Vielzahl von Menschen. Sie können unser Leben und unseren Alltag erleichtern. Aber sie müssen transparent und diskriminierungsfrei angelegt werden. Die Zielsetzung einer algorithmischen Entscheidung muss klar und überprüfbar definiert sein. Hierfür brauchen wir eine stringente Regulierun gund Aufsicht.

    Die Linke:

    Sämtliche für Entscheidungen eingesetzte Algorithmen müssen von unabhängigen Stellen auf Diskriminierungsfreiheit geprüft werden. Wir wollen ethische Richtlinien für die Schaffung von Algorithmen.

    Bündnis 90/Die Grünen:

    Wir wollen daher Qualitätskriterien sowie die europäischen Anstrengungen für Transparenz und Überprüfbarkeit vorantreiben, damit algorithmische Entscheidungssysteme nicht diskriminierend wirken.

    FDP:

    Damit möglichst viele neue Technologien praktisch getestet werden können, brauchen wir regulatorische Erprobungszonen – sogenannte „regulatory sandboxes“, und eine schnelle gesetzliche Deregulierung. Um das Potential neuer Technologien wie KI, maschinelles Lernen und Robotik voll auszuschöpfen, ist ein europäischer Rechtsrahmen notwendig, der im gesamten europäischen digitalen Binnenmarkt Rechtssicherheit gewährleistet."

  • Breitband-Internet und mobile Netzabdeckung sollen als Güter der öffentlichen Darseinsvorsorge den gleichen Stellenwert haben wie Wasser und Strom.

    CDU/CSU:

    Wir arbeiten mit Hochdruck an Gigabit-Anschlüssen und einer flächendeckenden Mobilfunkanbindung, perspektivisch möglichst schnell mit 5G. Dort, wo die Wirtschaftlichkeitsprüfung von Unternehmen zur Installation von Glasfaserleitungen scheitert, werden wir die Kommunen in die Lage versetzen, den Breitbandausbau in Eigenregie voranzutreiben.

    SPD:

    Respekt vor der Würde aller Bürger*innen heißt für uns, dass alle ein Recht auf gleiche Verwirklichungschancen und ein sicheres Leben haben. Eine Wohnung, ein Kita-Platz, Zugang zu kostenloser Bildung, Mobilität, Kultur, Sport, einen schnellen Internetanschluss, Zugang zum Wissen dieser Welt, verlässliche digitale Dienste für eine aktive Zivilgesellschaft, Gesundheitsversorgung, Mitbestimmung im Arbeitsleben, eine sichere Rente, gute Pflege im Alter, das sind für uns soziale Grundrechte und die Voraussetzungen für die Stabilität von Familie und Gesellschaft.

    Die Linke:

    Der Netzausbau muss am Ziel zuverlässiger Versorgung und am Gemeinwohl orientiert erfolgen. Dazu müssen die Breitband- und Mobilfunknetze in öffentliche Hand.

    Bündnis 90/Die Grünen:

    Für zentrale Versorgungsbereiche wie Gesundheit, Mobilität und Breitband wollen wir nötige Mindeststandards formulieren." […] Eine ausreichend schnelle Breitband- und Mobilfunkversorgung gehört zur Daseinsvorsorge. Das Recht darauf muss jede*r Bürger*in schnell und unbürokratisch durchsetzen können.

    FDP:

    Wir Freie Demokraten wollen Gigabit-Gutscheine für Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen. Mit den Gutscheinen wird ein Teil der Kosten erstattet, die bei der Umstellung auf Gigabit entstehen. So wollen wir den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen nachfrageorientiert und kosteneffizient beschleunigen. Damit schaffen wir einen wirksamen Anreiz für Investitionen in den Gigabit-Netzausbau."

  • Interoperabilität zwischen sozialen Netzwerken und Messengern muss gewährleistet werden.

    CDU/CSU:

    Wir werden den Wechsel zwischen Anbietern erleichtern, indem Schnittstellen und technische Standards für die Datenmitnahme geschaffen werden. Wir wollen die Interoperabilität von Messenger-Diensten verbessern.

    SPD:

    Es muss möglich sein, zwischen verschiedenen Messenger-Diensten, sozialen Netzwerken und digitalen Diensten und Plattformen zu kommunizieren oder zu wechseln. Diese Interoperabilität werden wir gesetzlich vorschreiben.

    Die Linke:

    Es muss möglich sein, Daten zwischen verschiedenen sozialen Netzwerken zu teilen. Wir wollen eine Wahlfreiheit durch Interoperabilität und Datenportabilität zwischen den Diensten. Das darf nicht zulasten von Sicherheitsstandards gehen.

    Bündnis 90/Die Grünen:

    Die Interoperabilität ihrer Software und ihrer digitalen Dienste sowie Datenportabilität und offene Schnittstellen sind wo immer möglich von bereits marktbeherrschenden Unternehmen verpflichtend zu gewährleisten

    FDP:

    Mittelfristig wollen wir – wie im Telefonnetz – eine Interoperabilität zwischen Diensten verschiedener Anbieter (zum Beispiel sozialer Netzwerke) erreichen und die Anbieterinnen dazu verpflichten, die notwendigen Schnittstellen bereitzuhalten."

  • Hinweisgeber:innen von rechtswidrigen Dienst- und Geschäftsgeheimnissen (Whistleblower) sollen geschützt und nicht bestraft werden (z.B. Kündigungsschutz).

    CDU/CSU:

    SPD:

    Die Linke:

    Guter Verbraucher*innenschutz ist auf Hinweisgeber*innen angewiesen, die auf Missstände in Unternehmen, Behörden und anderen Einrichtungen aufmerksam machen. Wir brauchen ein Whistleblower-Schutzgesetz in Deutschland, damit diese Personen geschützt werden und nicht aus Angst vor Repressalien schweigen.

    Bündnis 90/Die Grünen:

    Diese „Whistleblower*innen“ müssen im Interesse von uns allen besser vor Repressalien aus dem Aus- und Inland, gesundheitlichen, finanziellen und sozialen Folgen ihrer Meldung geschützt werden. Das werden wir mit einem Hinweisgeberschutzgesetz, das die EU-Whistleblower-Richtlinie ambitioniert und umfassend auch für das gesamte nationale Recht umsetzt, erreichen. Darin festgeschrieben sind ein zweistufiges Meldeverfahren sowie ein Entschädigungsfonds, mit dem das persönliche Risiko minimiert wird.

    FDP:

    Whistleblowerinnen und Whistleblower sollen nicht arbeits-, personal- oder strafrechtlich belangt werden, wenn sie Straftaten oder rechtswidriges Verhalten offenbaren. Voraussetzung ist, dass sie vorher den Dienstweg ausgeschöpft haben oder dieser unzumutbar war. Whistleblowerinnen sollen auch vor der Strafverfolgung durch ausländische Staaten geschützt werden. Die EU-Richtlinie zum Schutz von Whistlebloewern soll umgehend in deutsches Recht umgesetzt werden.“

  • Gesetzlich Versicherte sollen das Recht haben, der Bereitstellung ihrer Daten an das Forschungsdatenzentrum zu widersprechen.

    CDU/CSU:

    Um Innovationen für Patientinnen und Patienten entwickeln zu können, müssen forschende Pharmaunternehmen die Möglichkeit haben, pseudonymisierte Versorgungsdaten zu erhalten.

    SPD:

    Die Linke:

    Die informationelle Selbstbestimmung von Patient*innen und Versicherten muss jederzeit gewahrt werden. Die Weitergabe der sensiblen Daten darf nur erfolgen, wenn eine Zustimmung entsprechend der DSGVO vorliegt.

    Bündnis 90/Die Grünen:

    Gesundheitsdaten sollen anonymisiert und wo nötig pseudonymisiert der Wissenschaft zur Verfügung gestellt werden, um die Gesundheitsversorgung in Deutschland zu verbessern. Eine Weitergabe der Daten erfolgt dabei nicht gegen den Willen der Patient*innen.

    FDP:

  • Digitale medizinische Angebote der gesundheitlichen Regelversorgung müssen von Anfang an barrierefrei ausgestaltet und angeboten werden.

    CDU/CSU:

    SPD:

    Die Linke:

    Kommunikations-, Verwaltungs- und Gemeinschaftsangebote sollen altersgerecht und barrierefrei verfügbar sein.

    Bündnis 90/Die Grünen:

    Alle von der Solidargemeinschaft finanzierten digitalen Angebote müssen barrierefrei sein.

    FDP:

  • Bei öffentlicher Beschaffung von Software (u.a. Corona-Warn-App, Betriebssystem der Verwaltung) soll ein Vorrang für quelloffene Software (Open-Source-Software) gelten und öffentlich begründet werden, wenn nicht-offene Software beschafft wird.

    CDU/CSU:

    Wir stehen zum Konzept des offenen Regierungs und Verwaltungshandelns (Open Government) und wollen – wo immer möglich – Offene Daten (Open Data) und quelloffene Lösungen zum Einsatz bringen. Offene Standards und allgemeine Schnittstellen werden deshalb als Vergabekriterien bei öffentlichen Ausschreibungen stärker berücksichtigt.

    SPD:

    Öffentlich finanzierte Software sollte, wo möglich, als Open-Source transparent entwickelt und öffentlich zugänglich gemacht werden.

    Die Linke:

    In der öffentlichen Verwaltung müssen freie Software und offene Datenformate eingesetzt werden. [...] Das Vergaberecht muss entsprechend angepasst werden. Durch öffentliche Gelder finanzierte Software muss als freie Software veröffentlicht werden und zur Wiederverwendung in anderen Städten und Verwaltungen sowie durch die Allgemeinheit zur Verfügung stehen.

    Bündnis 90/Die Grünen:

    Das bestehende Datenportal GovData wollen wir zu einem zentralen und nutzerfreundlichen Open- und E-Government-Portal ausbauen. Zur Sicherung umfassender, gleichberechtigter Teilhabe und einer souveränen Verwaltung wollen wir, wo immer dies möglich ist, offene Standards, Schnittstellen und Software nutzen, die entstehende Software unter freier Lizenz veröffentlichen und werden sie als Standard in die Vergabe- und Vertragsordnungen für öffentliche Gelder aufnehmen." [...] "Ausschreibungs- und Beschaffungskriterien sind so anzupassen, dass möglichst sozial-ökologisch nachhaltige Technologien vorrangig zum Einsatz kommen. Bei IT-Beschaffungen des Bundes müssen Faktoren wie Herstellerabhängigkeit, Folgebeschaffung, technische Offenheit, Sicherheit, Datenschutz, Reparaturfähigkeit, Nachhaltigkeit und soziale Kriterien zwingend in die Bewertungen einfließen und Zertifizierungen wie der Blaue Engel für IT-Produkte zum Standard werden.

    FDP:

    Die IT-Systeme der öffentlichen Hand sollen stärker als bislang auf Open-Source-Lösungen bauen, um die Abhängigkeit von einzelnen Anbieterinnen und Anbietern proprietärer Software zu verringern.“

  • Alle Daten, die öffentliche Stellen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben sowie von öffentlich geförderten Projekten, sollen per se verpflichtend öffentlich zugänglich sein (Open Data per Default).

    CDU/CSU:

    SPD:

    Wo die öffentliche Hand Aufträge vergibt, muss sie darauf bestehen können, dass die Daten, die im Rahmen des Auftrages erhoben werden, wieder an sie zurückfließen. (...) Der Staat muss beim Datenteilen mit gutem Beispiel vorangehen und einen breiten Datenzugang im Sinne von Open-Data ermöglichen. Wir werden die Behörden dabei unterstützen, das umzusetzen.

    Die Linke:

    Das Informationsfreiheitsgesetz wollen wir zu einem Transparenzgesetz ausbauen. Mit öffentlichen Mitteln erstellte Informationen müssen im Sinne von Open Data kostenlos öffentlich zugänglich sein. Insbesondere sollten Daten, die demokratische Kontrolle ermöglichen, wie Verträge für steuerfinanzierte Aufträge, Plenarprotokolle und Dokumente, maschinenlesbar und mit offenen Schnittstellen automatisiert abrufbar sein.

    Bündnis 90/Die Grünen:

    Durch die Vorlage eines Bundestransparenzgesetzes werden wir staatliche Datenbestände der Allgemeinheit nach den Prinzipien der Open Data zur Verfügung stellen. So heben wir den Schatz von mit öffentlichen Mitteln erwirtschafteten, nicht personenbeziehbaren Daten.

    FDP:

  • Software zur Gesichtserkennung im öffentlichen Raum soll verboten werden.

    CDU/CSU:

    Um die Fahndung nach schweren Straftätern, Gefährdern und Terroristen zu verbessern, wollen wir die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die automatisierte Gesichtserkennung an Gefahrenorten in Deutschland eingesetzt werden kann.

    SPD:

    Die Linke:

    Videoüberwachung im öffentlichen Raum muss beendet werden. Automatisierte Gesichtserkennung wollen wir verbieten.

    Bündnis 90/Die Grünen:

    Den Einsatz biometrischer Identifizierung im öffentlichen Raum, wie beispielsweise Gesichtserkennung, lehnen wir ebenso wie die undifferenzierte Ausweitung der Videoüberwachung, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung, generelle Hintertüren in digitalen Geräten und Anwendungen oder das Infiltrieren von technischen Geräten (Online-Durchsuchung bzw. Quellen-TKÜ) ab.

    FDP:

    Wir Freie Demokraten fordern ein Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum und lehnen den Einsatz der automatisierten Gesichtserkennung ab. [...] Durch den Einsatz von Software zur automatisierten und massenhaften Gesichtserkennung im öffentlichen Raum droht eine Totalüberwachung. Eine flächendeckende Videoüberwachung lehnen wir daher ab und sehen auch die Ausweitung privater Videoüberwachung, die dann für staatliche Zwecken nutzbar gemacht wird, kritisch. Eine intelligente Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten kann aber eine sinnvolle Ergänzung zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sein, wenn sie verantwortungsvoll und nicht als Ersatz für Polizeipräsenz eingesetzt wird."

  • Privatpersonen soll es erlaubt sein, ihre Daten und ihre Kommunikation so zu verschlüsseln, dass auch Sicherheitsbehörden hierauf keinen Zugriff haben.

    CDU/CSU:

    Wenn ein richterlicher Beschluss eine Telefonüberwachung oder die Durchsuchung einer Wohnung ermöglicht, muss Gleiches auch für verschlüsselte Nachrichten und Telefonate gelten, für das digitale Büro auf dem Computer oder Laptop

    SPD:

    Wir sind gegen eine Klarnamenpflicht im Netz und setzen uns weiterhin für die Möglichkeit einer anonymen und pseudonymen Nutzung ein. (…). Eine technisch sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist für uns selbstverständlich.

    Die Linke:

    Quellen Telekommunikationsüberwachung und Onlinedurchsuchung (Staatstrojaner) müssen verboten werden. Wir wollen das Recht auf Privatsphäre, sichere Kommunikation und Verschlüsselung gesetzlich verankern." [...] "Die Möglichkeit der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist essenzieller Bestandteil des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung.

    Bündnis 90/Die Grünen:

    Durchgehende Ende-zu-Ende- Verschlüsselungen schützen Grundrechte, schaffen Vertrauen in digitale Anwendungen und müssen zum Standard bei allen staatlichen IT-Vorhaben werden.

    FDP:

    Wir Freie Demokraten setzen uns für ein Recht auf Verschlüsselung ein und fordern eine grundsätzliche Verschlüsselung elektronischer Kommunikation. Jede Einschränkung des Einsatzes von Kryptographie und jede Verpflichtung zum Offenhalten von IT-Sicherheitslücken lehnen wir ab."

  • Die Vorratsdatenspeicherung soll abgeschafft werden.

    CDU/CSU:

    Wir wollen deshalb erneut darauf hinwirken, auf europäischer Ebene eine grundrechtskonforme Regelung zur Speicherung und zum Ab ruf von Telefonnummern und IP-Adressen zu schaffen, die den Einsatz der sogenannten Vorratsdatenspeicherung als schärfster Waffe im Kampf gegen den Kindesmissbrauch ermöglicht.

    SPD:

    Die Linke:

    Die Vorratsdatenspeicherung von IPVerbindungen, Mobilfunkverbindungen und -standorten muss verboten werden.

    Bündnis 90/Die Grünen:

    Den Einsatz biometrischer Identifizierung im öffentlichen Raum, wie beispielsweise Gesichtserkennung, lehnen wir ebenso wie die undifferenzierte Ausweitung der Videoüberwachung, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung, generelle Hintertüren in digitalen Geräten und Anwendungen oder das Infiltrieren von technischen Geräten (Online-Durchsuchung bzw. Quellen-TKÜ) ab.

    FDP:

    Wir Freie Demokraten lehnen die anlasslose Speicherung personenbezogener Daten ab. Dies gilt insbesondere für die anlasslose Speicherung aller Telekommunikationsverbindungsdaten auf Vorrat. (...) Stattdessen schlagen wir Quick-Freeze-Verfahren als grundrechtsschonende Alternative vor. Dabei können im Verdachtsfall bestimmte Daten auf richterliche Anordnung gesichert werden."

  • Um Digital Literacy (Digitalkompetenz) in der Gesellschaft zu fördern, soll eine breit angelegte Aufklärungskampagne aufgelegt entsprechende Bildungsangebote gefördert werden.

    CDU/CSU:

    SPD:

    Medienkompetenz ist vor allem eine Demokratiekompetenz. Lernen, Arbeiten, Identitätsbildung, Persönlichkeitsentwicklung und die Kommunikation mit anderen sind in unserem Alltag zunehmend an soziale Medien gebunden. Dafür wollen wir die kreative Energie der Netzcommunity mit der Qualität und Erfahrung der klassischen Medien zusammenbringen. Wir wollen Entwicklungsräume schaffen, in denen die digitale Transformation der Medienwelt gelingt, und diese mit Bildungsangeboten verknüpfen.

    Die Linke:

    Medienkompetenz muss umfassend gestärkt werden: in der vorschulischen Bildung, in Schule und Unterricht, in der Arbeitswelt, in zivilgesellschaftlichen Projekten und bis ins hohe Alter."[…] "Auch in der Erwachsenenbildung muss der digitale Kompetenzaufbau gefördert werden.

    Bündnis 90/Die Grünen:

    Alle sollen digitale Kompetenzen erwerben können, das geht nur mit entsprechender Hardware und Internetanbindung: Kinder, die in Armut leben, erhalten für die Schule ein digitales Endgerät, wenn sie dieses benötigen.

    FDP:

    Dabei müssen Digitalkompetenzen, die Chancen der Künstlichen Intelligenz für Lernprozesse sowie digitale Lern- und Lehrmethoden feste Bestandteile der Lehrerausbildung werden. Darüber hinaus fordern wir die Einrichtung einer Deutschen Lehrkräfteakademie, die entsprechende Fortbildungen entwickelt und anbietet." […] "Zudem brauchen wir lebenslange Lernkonzepte zur Vermittlung von Digital- und Medienkompetenz, sodass sich Personen jeglichen Alters sicher im Internet bewegen und Inhalte dem Zusammenhang entsprechend verstehen und bewerten können."

  • Forschungsergebnisse, die mit öffentlichen Mitteln produziert wurden, sollen grundsätzlich so publiziert werden, dass sie der Öffentlichkeit für nicht-kommerzielle Nutzung kostenfrei zur Verfügung stehen (Open Access).

    CDU/CSU:

    SPD:

    Eine besondere Bedeutung kommt dem Austausch von wissenschaftlichen Erkenntnissen mit der Gesellschaft zu. Wir werden deshalb mehr Fördergelder für Open Science und Wissenschaftskommunikation bereithalten.

    Die Linke:

    In der Wissenschaft wollen wir Open Access für Forschungsergebnisse standardmäßig durchsetzen. Was mit öffentlichen Geldern gefördert wurde, muss der Öffentlichkeit kostenfrei zur Verfügung stehen.

    Bündnis 90/Die Grünen:

    Wir wollen zudem Open Access bei Publikationen zum Standard erklären und als wissenschaftliche Leitidee stärker fördern und zusammen mit der Wissenschaft vorantreiben. Die dadurch anstehende Reform der Finanzierung wissenschaftlicher Publikationen darf nicht zu Lasten der Forscher*innen oder ihrer Einrichtungen gehen.

    FDP:

  • Hersteller sollen verpflichtet werden, für mindestens fünf Jahre Sicherheitsupdates zur Verfügung zu stellen (Produkthaftung).

    CDU/CSU:

    Wir wollen einen klaren Rechtrahmen auf europäischer wie auf Bundesebene für digitale Plattformen schaffen. Haftung, Sicherheit, Gewährleistung, Software-Updates, Nutzerbewertungen und Produktrankings sind hierfür wichtige Gesichtspunkte.

    SPD:

    Die Linke:

    Für langlebige technische Geräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen und Fahrzeuge, IT- und Elektrogeräte soll eine gesetzlich garantierte Mindestnutzungsdauer von fünf Jahren Pflicht werden. Darüber hinaus müssen IT-Produkte und Haushaltsgeräte leicht reparierbar und Upgrades jederzeit möglich sein. Wir fordern eine Anpassung der Produkthaftung an das digitale Zeitalter.

    Bündnis 90/Die Grünen:

    Mindestens für die erwartbare Lebensdauer müssen Ersatzteile und Softwareupdates kostengünstig erhältlich sein. [...] Durch die Verdopplung der Gewährleistungsfristen auf vier Jahre, die Erweiterung der Beweislastumkehr auf zwei Jahre und eine Angabe der vom Hersteller vorgesehenen Lebensdauer wollen wir erreichen, dass Geräte für eine längere Lebensdauer gebaut werden.

    FDP:

    Dazu gehören ebenfalls die Vorgabe von security-by-design inklusive Haftung der Herstellerinnen und Hersteller für Schäden, die fahrlässig durch ITSicherheitslücken verursacht werden, und eine Verpflichtung der Herstellerinnen und Hersteller, während der üblichen Nutzungsdauer eines Produkts Updates zur Verfügung zu stellen."

  • Hersteller müssen für ein Recht auf Reparatur Ersatzteile und Reparaturanleitungen auch nach Ablauf des offiziellen Supports zur Verfügung stellen.

    CDU/CSU:

    SPD:

    Wir wollen die Hersteller noch stärker in die Pflicht nehmen. Produkte müssen so gestaltet werden, dass man sie wiederverwenden, recyceln und auch reparieren kann.

    Die Linke:

    Für langlebige technische Geräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen und Fahrzeuge, IT- und Elektrogeräte soll eine gesetzlich garantierte Mindestnutzungsdauer von fünf Jahren Pflicht werden. Darüber hinaus müssen IT-Produkte und Haushaltsgeräte leicht reparierbar und Upgrades jederzeit möglich sein. Wir fordern eine Anpassung der Produkthaftung an das digitale Zeitalter.

    Bündnis 90/Die Grünen:

    Durch ein Recht auf Reparatur wollen wir Elektroschrott von vornherein vermeiden.

    FDP:

  • Bürger:innenräte sollen zur direktdemokratischen Partizipation in der digitalen Gesellschaft eingeführt werden.

    CDU/CSU:

    SPD:

    Die Linke:

    Wir vertrauen auf mehr Demokratie durch offenen Dialog mit zivilgesellschaftlichen Initiativen und Bürger*innenräten. Wir wollen mehr Teilhabe durch Volksentscheide.

    Bündnis 90/Die Grünen:

    In der kommenden Wahlperiode wollen wir weitere Optionen für eine stärkere Institutionalisierung von Bürger*innenräten prüfen, unter anderem direktdemokratische Verfahren zu einzelnen Beratungsergebnissen. Auf Initiative der Regierung, des Parlaments oder eines Bürger*innenbegehrens beraten zufällig ausgewählte Menschen, die in Deutschland leben und mindestens 16 Jahre alt sein müssen, in einem festgelegten Zeitraum über eine konkrete Fragestellung. Sie erarbeiten Handlungsempfehlungen und geben Impulse für die öffentliche Auseinandersetzung und die parlamentarische Entscheidung.

    FDP:

Hinter dem Digital-Thesen-Check

Erdacht und erstellt mit von Bendix Sältz, Anika Lange, Sebastian Steinbach, Verena Holtz, Oliver Pfleiderer, Michel Schröder, Oliver Freiherr von Haxthausen, Felix Kröner und Erik Tuchtfeld.

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Siehe auch unseren Digital-Thesen-Check zur Bundestagswahl 2017 sowie zur Europawahl 2019.